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GLOSSAR

Evidenz / Beleggrundlage

Evidenz umfasst nachvollziehbare Informationen, Beobachtungen oder Messungen, die eine Aussage stützen oder widerlegen können; ihre Aussagekraft hängt von Qualität und Bezug zur Frage ab.

Quellen beantworten unterschiedliche Fragen

Ein Geschäftsbericht kann eine Investition belegen, ohne zu zeigen, dass Ihr Ansprechpartner dafür bereits ein Budget verantwortet. Eine Kundenäußerung kann Interesse erkennen lassen, ohne eine Beschaffungsentscheidung zu bestätigen. Für die Verhandlungsvorbereitung muss deshalb jede Aussage mit der Frage verbunden werden, die ihre Quelle tatsächlich beantworten kann. Wiederholen mehrere Texte dieselbe ursprüngliche Meldung, entstehen dadurch nicht automatisch mehrere unabhängige Belege. Ohne diese Prüfung kann aus einem schwachen Signal eine scheinbar gesicherte Verkaufschance werden.

Auch Gegenbelege verändern den nächsten Schritt

Hilfreich ist eine kurze Trennung zwischen Beobachtung, Interpretation und offener Frage. Dazu gehören Datum, Geltungsbereich und mögliche Widersprüche. Grounding kann den Bezug zu Informationen herstellen; die Bewertung ihrer Tragfähigkeit bleibt eine eigene Aufgabe. Bei hoher Unsicherheit sollte die nächste Handlung gezielt neue Erkenntnis schaffen, etwa eine Rückfrage zum tatsächlichen Entscheidungsweg. Eine belegte Einzelbeobachtung erlaubt noch keine allgemeine Regel über den Kunden. Wer die Grenzen der Evidenz sichtbar hält, kann Handlungsoptionen präziser vergleichen und vermeidet, dass ein überzeugend formulierter Researchbericht mehr Gewissheit vermittelt, als die Quellen hergeben.

Quellen