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GLOSSAR

Datenresidenz

Datenresidenz beschreibt den geografischen Ort der Speicherung oder Verarbeitung von Daten; dieser Standort allein klärt weder Zugriffsrechte noch sämtliche Datenschutzanforderungen.

Ein Standort ist nur ein Teil des Datenwegs

Ein Kunde kann verlangen, dass Gesprächsunterlagen in einer bestimmten Region verarbeitet werden. Dafür reicht der Standort der sichtbaren Anwendung als Auskunft nicht aus. Modellanbieter, Sicherungen, Protokolle und Support können eigene Datenwege haben. Entscheidend ist, welche Daten welche Komponente erhält, wo sie verarbeitet werden und wer Zugriff hat. Eine überprüfbare Übersicht verhindert, dass eine regionale Hostingangabe als umfassende Zusicherung verstanden wird. Die Anforderungen sollten deshalb vor der Auswahl einzelner Dienste in konkrete Prüffragen übersetzt werden.

Nachweise entlang der Verarbeitungskette verlangen

Für eine Beschaffung helfen aktuelle Vertragsunterlagen, dokumentierte Konfigurationen und eine Liste beteiligter Dienstleister. Aufbewahrungsfristen sind zusätzlich zu prüfen, weil ein regional gespeichertes Datum trotzdem länger vorhanden sein kann als vorgesehen. Auch der Datenschutz hängt von weiteren Voraussetzungen ab; ein Standortnachweis allein beantwortet diese Fragen nicht. Im Pilot sollte der dokumentierte Datenfluss mit tatsächlich genutzten Diensten abgeglichen werden. Wenn ein Anbieter einzelne Verarbeitungsorte nicht verbindlich belegen kann, bleibt das eine offene Beschaffungsfrage. Daraus lässt sich keine pauschale Aussage über die Zulässigkeit des gesamten Vorhabens ableiten.

Quellen