GLOSSAR
Mandantentrennung
Mandantentrennung soll verhindern, dass Daten, Rechte oder Verarbeitungsvorgänge eines Kunden unzulässig für andere Kunden zugänglich werden. Ein Mandant kann beispielsweise ein Unternehmen oder ein abgegrenzter Organisationsbereich sein. Anwendung, Speicher, Suche und Betriebsprozesse müssen diese Grenze gemeinsam einhalten.
Vertrauliche Angebote brauchen durchgängige Grenzen
Nutzen mehrere Vertriebsteams dieselbe technische Plattform, dürfen Ergebnisse einer Kundenvorbereitung nicht aus fremden Akten ergänzt werden. Eine sichtbare Trennung der Benutzeroberfläche genügt dafür nicht. Auch Hintergrundaufträge, Suchindizes, Zwischenspeicher und Exporte müssen dem richtigen Mandanten zugeordnet bleiben.
Die Wahl zwischen gemeinsam und getrennt betriebenen Ressourcen beeinflusst Kosten und Betriebsaufwand. Sie ersetzt jedoch keine wirksame Zugriffskontrolle. Für Kunden zählt, welche Grenzen tatsächlich gelten und wie sich deren Einhaltung nachvollziehen lässt. Unklare Zuständigkeiten zwischen Anwendung und Infrastruktur erschweren diesen Nachweis.
Unzulässige Zugriffe ausdrücklich testen
Prüffälle sollten Nutzer unterschiedlicher Mandanten und relevante Datenwege abdecken. Erwartet wird, dass ein Zugriff auch bei abgewandelten Anfragen oder verzögerter Verarbeitung korrekt begrenzt bleibt. Vektorsuche und gespeichertes Gedächtnis gehören dabei zum Prüfbereich. Ein technisches Architekturdiagramm allein beweist keine Trennung; erforderlich sind konkrete Testergebnisse, überprüfte Berechtigungen und geregelte Änderungen im Betrieb.