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Keine Datenaufbewahrung (ZDR)
Zero Data Retention, kurz ZDR, bezeichnet anbieter- und funktionsabhängige Regelungen zur Nichtaufbewahrung bestimmter Daten. Der genaue Umfang ergibt sich aus Vertrag, Konfiguration und verwendeter Schnittstelle. Die Bezeichnung allein beschreibt noch keine durchgängige Löschung in einer Anwendung.
Vertrauliche Verhandlung ohne dauerhaftes Gedächtnis
Ein Nutzer möchte eine einmalige Verhandlung vorbereiten und seine Eingaben anschließend nicht gespeichert wissen. Selbst wenn ein beteiligter Modellanbieter passende ZDR-Bedingungen erfüllt, können weitere Kopien entstehen: im eigenen Backend, in Protokollen, bei Analysewerkzeugen oder durch Exporte. Auch Funktionen mit eigenem Anwendungszustand können besondere Aufbewahrungsregeln haben.
Für einen solchen Zugang muss deshalb der gesamte Datenfluss betrachtet werden. Es ist festzulegen, welche Inhalte verarbeitet werden, welche Systeme beteiligt sind und wann temporäre Daten entfernt werden. Daten für Abrechnung oder Sicherheit benötigen eine gesonderte Einordnung. Eine öffentliche Aussage muss diese Unterschiede verständlich abbilden.
Welche Nachweise erforderlich sind
Zu prüfen sind die aktuellen Bedingungen der tatsächlich genutzten Funktionen, ihre Aktivierung sowie eigene Speicher- und Löschpfade. Gezielte Tests sollten auch Fehlerfälle und abgebrochene Sitzungen berücksichtigen. Aufbewahrungsregeln und ein bewusst gewähltes Gedächtnis sind getrennte Gestaltungsentscheidungen. Ein ZDR-Merkmal eines Dienstes ersetzt keinen Nachweis für das Gesamtsystem und begründet keine pauschale Datenschutzkonformität.